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Umweltzone und Motorrad?

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Die Umweltzonen in Deutschland. Nicht alle unserer Nachbarn wissen, dass sie für ihren PKW eine Vignette für Deutschland lösen müssen. Wer es doch weiß, vermutet unter Umständen das auch beim Motorrad eine entsprechende Vignette angebracht werden muss.

Die Diskussion in einem englischsprachigen Forum hat mich dazu veranlasst den heutigen Blog-Beitrag zu schreiben. Denn was auch viele deutsche Motorradfahrer nicht wissen: Wenn sie sich ins europäische Ausland begeben lauern auch dort sogenannte »Low Emission Zones« (LEZ). Doch zunächst die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland.

Umweltzone in Neu-Ulm: »rot«, »gelb« und »grün« (2012)
Umweltzone in Neu-Ulm: »rot«, »gelb« und »grün« (2012)
Umweltzone in Ulm: Nur »gelb« und »grün« (2012)
Umweltzone in Ulm: Nur »gelb« und »grün« (2012)

Die »Umweltzonen im Sinne der Feinstaubverordnung« sind mit drei farbigen Symbolen als Zusatzzeichen markiert. Das Zusatzzeichen gibt an, mit welchen Vignetten das Einfahren in die Umweltzone noch zulässig ist. Ältere Dieselfahrzeuge werden so ausgenommen. Benziner mit Katalysator erhalten stets die grüne Vignette.

Beschilderung bei Esslingen: Nur noch »grün« (2012)
Beschilderung bei Esslingen: Nur noch »grün« (2012)

Nicht alle Großstädte oder Ballungszentren haben Umweltzonen. Jedoch sollte man sich vor Fahrtantritt mit dem PKW darüber informieren, ob sich die Unterkunft am Reiseziel in einer Umweltzone befindet.

Eine Übersicht inklusive der zulässigen Einstufung des Fahrzeugs ist bei Wikipedia[1] zu finden.


Motorradfahrer müssen sich dabei keinen Kopf machen. Egal ob mit Benzin oder Diesel, ob mit oder ohne Kat, Krafträder dürfen in Deutschland ohne Vignette auch in Umweltzonen einfahren. Natürlich gilt diese Regelung auch für Motorräder aus dem Ausland.

Wer im Ausland mit dem Motorrad unterwegs ist, muss allerdings insbesondere in Italien besonders aufpassen. So sind Motorräder und Mopeds beispielsweise in Mailand von der dort gültigen Ecopass-Regelung[2] ausgenommen.

Italien ist ohnehin ein Sonderfall. Denn nur dort gibt es sehr spezielle Regelungen. welche nicht in jeder Stadt existieren. Beispiele hierfür: Die begrenzte Fahrererlaubnis in der Altstadt, alternierende Donnerstags-Fahrverbote, verkehrsfreie Sonntage. Dazu kommen auch noch jahreszeitabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen oder der schon angesprochene Ecopass für einen Tag wie er in Mailand verwendet wird.[3]

Eine Auflistung von Regelungen welche auch motorisierte Zweiräder betreffen ist in einem inoffiziellen Verzeichnis zu finden. Die Website www.lowemissionzones.eu bietet eine Sammlung von entsprechenden Informationen, welche sogar spezifisch nach Gattungsart aufbereitet wurde. So können Informationen welche Krafträder betreffen separat auf der Seite[4] als Ausgabe einer Datenbankabfrage abgerufen werden.

Exemplarisch für andere LEZ in Italien wie es aktuell in Bologna[5] geregelt ist:

Gültigkeit der LEZ:

1. November 2010 bis 31. März 2011, 7. Januar 2011 bis 31. März 2011 zusätzlich ein strengeres Verbot am Donnerstag. In jedem Fall von 8.30 bis 18.30 Uhr

1. Oktober 2011 bis 31. März 2012, 7. Januar 2012 bis 31. März 2012 zusätzlich ein strengeres Verbot am Donnerstag. In jedem Fall von 8.30 bis 18.30 Uhr

Einschränkungen im Detail:

1. November 2010 bis 31. März 2011:

  • Benzin Euro 1,
  • Diesel Euro 2,
  • 2-Takt-Motorräder & Mofas Euro 1,
  • Nutzfahrzeuge (M2, M3, N1, N2, N3) Euro 3, wenn nicht mit einem zertifizierten Diesel-Partikelfilter ausgestattet.

7. Januar 2011 bis 31. März 2011:

  • Darüber hinaus Verbot Diesel-Pkw Euro 3, wenn nicht mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind, und
  • Donnerstags Diesel-und Benzinfahrzeuge Euro 4 (PM), Mopeds und Motorräder Euro 2.

1. Oktober 2011 bis 31. März 2012:

  • Benzin Euro 1,
  • Diesel Euro 3, wenn nicht mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet,
  • 2-Takt-Motorräder & Mofas Euro 1,
  • Nutzfahrzeuge (M2, M3, N1, N2, N3) Euro 3, wenn nicht mit einem zertifizierten Diesel-Partikelfilter ausgestattet.

7. Januar 2012 bis 31. März 2012:

  • Donnerstags Diesel-und Benzinfahrzeuge Euro 4 (PM), Mopeds und Motorräder Euro 2.

Betroffene Fahrzeuge:

Alle Fahrzeuge, darunter auch Motorräder. Während des Winters.

Verwirrend? Sicherlich. Zumal dies nur ein Teil der Informationen über die LEZ von Bologna ist.

Als Strafe bei einem Verstoß wird die Spanne von 75–450 € genannt. Es gibt keine nationale Regelung in Italien. Das Strafmaß wird immer von der Stadt/der Region als »Regionalgesetz« festgelegt.



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Datum: 09.06.2012
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