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Da sich die Frage in den Foren wiederholt ein Bild und ein paar Zeilen

Corona-Virus: Fahrschulen geschlossen

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Da sich in den Foren die Fragen stetig wiederholen schreibe ich einfach ein paar Zeilen zum Thema »Tätigkeitsverbot von Fahrschulen und das Corona-Virus« (obwohl ich ja eigentlich nichts mehr zum winzigen Ding schreiben wollte, dessen Namen ich nicht mehr nennen wollte ).

Egal ob A1, A2, A, B oder B SZ 196: Die Fahrschulen haben zu. Wer aktuell an seinem Führerschein »gebastelt hat« wird nun ausgebremst. Geschimpft wird auf die Fahrschulen, die Prüfer, die Bundesregierung und den lieben Herrgott, aber es ändert sich nichts daran: Derzeit erfolgen keine Ausbildungs- oder gar Prüfungsfahrten.

Warum? Darum: »Tätigketisverbot«. In allen 16 Bundesländern der BRD haben die Fahrschulen geschlossen. Das ist zwar kein Trost, aber immerhin waren sich da mal die Länder alle einig.

Die Türen aller Fahrschulen bleiben geschlossen
Die Türen aller Fahrschulen bleiben geschlossen

Da kann die grüne Kawasaki noch so traurig zum Aushang an der Fahrschultüre schielen, die Türe bleibt zu.

Grund ist das Tätigkeitsverbot
Grund ist das Tätigkeitsverbot

Was ich bisher als einzige »offizielle Aussage« dazu mitbekommen habe war leider im Radio. Daher kann ich keine Quelle angeben. Es soll wohl bundesweit einheitlich geregelt werden, dass die Fristen um mindestens 6 Monate verlängert werden. Dies ist schon mal eine Entlastung für all jene, welche Sorgen haben müssen, dass ihre Stunden (Theorie- und oder Praxisstunden) demnächst verfallen würden.

Leider habe ich – wie schon geschrieben – nichts worauf ich verlinken kann. Sobald mir ein offizielles Dokument oder eine Pressemeldung unterkommt, werde ich dies an dieser Stelle nachholen.

Update vom 09.04.2020
Gestern wurde auf spiegel.de[1] ein Beitrag veröffnetlicht. Darin wird die 6 monatige Fristverlängerung angesprochen:

[...] Ein zeitliches Problem gibt es jedoch an einer anderen Stelle: Spätestens ein Jahr nach der erfolgreichen Theorieprüfung muss die praktische Ausbildung beendet sein. Bis dahin muss man den Führerschein also in der Tasche haben, sonst muss die Theorieprüfung wiederholt werden. Im Zuge der Coronakrise sei diese Frist nun um ein halbes Jahr verlängert worden, berichtet Quentin [Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände]. Es bleiben anderthalb Jahre Zeit, um nach der Theorie auch die praktische Prüfung zu meistern. [...]

Immerhin ein wenig beruhigend – der Frust wird trotzdem bleiben.


  • [1] www.spiegel.de – Coronavirus: Was bedeutet die Zwangspause für Fahrschüler?

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Datum: 02.04.2020
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